Vertragsaufhebung nicht im Handelsregister: Linder und Richter dennoch keine Pächter mehr

Ein Gerichtsbeschluss zum früheren Nürburgring-Pachtvertrag hat für Wirbel gesorgt, dürfte den laufenden Verkaufsprozess für die Rennstrecke aber nicht beeinträchtigen.

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Das Amtsgericht Koblenz hat es aus aktienrechtlichen Gründen abgelehnt, die längst erfolgte Aufhebung des Pachtvertrages mit der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) ins Handelsregister einzutragen, sagte ein Gerichtssprecher in Koblenz und bestätigte einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Der Eintrag hat laut Gericht nur einen deklaratorischen, also informativen Charakter. Der Beschluss bedeutet daher nicht, dass Kai Richter und Jörg Lindner nun wieder die Pächter des Nürburgrings sind.

Die Sanierer des insolventen Rings kündigten eine Beschwerde gegen den Beschluss an. Die Entscheidung des Gerichts stütze sich auf Vorschriften des Aktienrechts, die in dem Fall keine Anwendung finden könnten, teilten sie mit. Sie betonten, die NAG sei faktisch keine Pächterin mehr. Der Verkaufsprozess des Rings wird nicht tangiert.