Rheinland-Pfalz hilft finanzschwachen Ländern

Die neue Schuldenregel – die sogenannte Schuldenbremse – bedeutet für die öffentlichen Haushalte eine Zäsur. Im Rahmen der Föderalismusreform II haben Bund und Länder im Jahr 2009 beschlossen, die Aufnahme neuer Kredite enger als bislang zu begrenzen.

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Die Bundesregierung hat zugesagt, das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 auf höchstens noch 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu begrenzen. Die Länder haben sich dazu verpflichtet, spätestens ab dem Jahr 2020 unter normalen Umständen keine neuen Kredite mehr aufzunehmen.

Die neue Schuldenregel wurde im Sommer 2009 im Grundgesetz verankert. Die Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags erarbeiteten daraufhin gemeinsam einen Gesetzentwurf, den sie im Dezember 2010 einstimmig verabschiedeten. Rheinland-Pfalz hat damit die neue Schuldenregel als eines der ersten Länder in Landesrecht übertragen.

Die Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten für den Zeitraum von 2011 bis 2019 jährliche Konsolidierungshilfen, die von den übrigen Bundesländern und dem Bund finanziert werden. Rheinland-Pfalz beteiligt sich an diesen Hilfen mit rund 19 Millionen Euro im Jahr. (Quelle: Finanzministerium Rheinland-Pfalz)