Karlsruhe

Quecksilber in Energiesparlampen birgt Gefahren – Was tun mit ausgedienten oder zerbrochenen Leuchtmitteln?

Energiesparlampen - praktisch und umweltfreundlich: Vorausgesetzt, der Grenzwert von 2,5 Milligramm Quecksilber pro Lampe wird nicht überschritten. Dies hat der BGH in seinem Urteil bestätigt und gleichzeitig ein Vertriebsverbot für Lampen ausgesprochen, die den Wert überschreiten.
Energiesparlampen - praktisch und umweltfreundlich: Vorausgesetzt, der Grenzwert von 2,5 Milligramm Quecksilber pro Lampe wird nicht überschritten. Dies hat der BGH in seinem Urteil bestätigt und gleichzeitig ein Vertriebsverbot für Lampen ausgesprochen, die den Wert überschreiten. Foto: dpa

Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. So etwas ist laut der Richter keine Bagatelle.

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Beklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil insgesamt die Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände, beim Gesundheitsschutz direkt gegen Unternehmen zu klagen. Einer BGH-Sprecherin zufolge ist das Urteil aber nicht so grundsätzlich zu lesen (Az.: I ZR 234/15).

Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Das Risiko ist umso geringer, je weniger Quecksilber in der Lampe steckt. Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Jahr 2012, als noch ein Grenzwert von 5 Milligramm galt, in zwei getesteten Lampen einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt. Der Hersteller vertrat die Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht zählten und man den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten müsse. Dem schlossen sich die Karlsruher Richter nicht an. Sie sehen in den überschrittenen Grenzwerten einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln.

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände dürfen nur in ganz bestimmten Fällen anstelle einzelner Verbraucher auf Unterlassung klagen. Dafür war wichtig, dass der BGH die Vorschriften als wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregelungen einstufte. Bei den Energiesparlampen sahen die Richter diese Bedingung erfüllt, weil es nicht nur um die fachgerechte Entsorgung, sondern auch um Gesundheitsgefahren gehe.

Die wichtigsten Probleme und Risiken bei Energiesparlampen:

Was sind die Vorteile von Energiesparlampen?

Durch den niedrigen Stromverbrauch und die lange Lebensdauer tragen sie zum Klimaschutz bei.

Und welche Risiken gibt es?

Energiesparlampen müssen Quecksilber enthalten, sonst leuchten sie nicht. Quecksilber ist ein Schwermetall, das in der Natur vorkommt, aber für Menschen sehr giftig ist. Im Normalbetrieb geht von den Lampen aber keine Gefahr aus. Nur wenn die Lampe zerbricht und Quecksilber austritt, muss man aufpassen.

Was kann man tun?

Zerbricht die Lampe in der Wohnung, sollte man das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließend sollten die Scherben aufgesammelt oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammengekehrt werden. In einem geschlossenen Behälter sollen die Scherben dann zum Wertstoffhof gebracht werden. Auf keinen Fall sollte man den Staubsauger benutzen.

Und was ist mit intakten Lampen, die aber nicht mehr funktionieren?

Die sollen nicht in den Hausmüll. Man kann sie bei einer Sammelstelle in einem Geschäft abgeben. Die findet man zum Beispiel in Drogeriemärkten oder größeren Elektrofachmärkten. Wichtig ist, dass diese Sammelbehälter so gestaltet sind, dass die Lampe nicht zerbricht, wenn man sie in den Behälter wirft.

Und wenn ich die Lampe bei einem Onlinehändler gekauft habe?

Theoretisch könnte man sie mit einem Paketdienst zurückschicken. In der Praxis landen sie aber eher im Hausmüll oder in einem Sammelbehälter im Geschäft. Umweltschützer warnen davor, nicht mehr funktionsfähige Lampen zu verschicken. Denn anders als Händler wissen Verbraucher oft nicht, wie man sicherstellt, dass die Lampe im Paket nicht zerbricht.

Wie oft gehen Energiesparlampen eigentlich kaputt?

Statistiken darüber gibt es nicht. Umweltschützer gehen aber davon aus, dass die Energiesparlampen nur sehr selten zerbrechen.

Ist das Quecksilberproblem bei allen Energiesparlampen gleich?

Nein. Das hängt davon ab, wie viel Quecksilber eine Lampe enthält und und welche Technologie der Hersteller verwendet. Die DUH hat nach eigenen Angaben Energiesparlampen entdeckt, bei denen der von 2,5 Milligramm Grenzwert überschritten wurde. Das passiert nach Angaben der Umwelthilfe vor allem bei Lampen, die mit der Flüssigdosiertechnik hergestellt werden. Dabei wird das Quecksilber in kleinen Tröpfchen in die Lampe gegeben. Diese Methode ist billiger als modernere Methoden wie die Quecksilberdosierpillen oder die Amalgamtechnik.