Koblenz

Prozess: Ehemaliger BWB-Mitarbeiter freigesprochen

Mit einem Freispruch in der zweiten Instanz konnte nun ein 72-jähriger früherer Mitarbeiter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz das Koblenzer Landgericht verlassen.

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Von unserer Mitarbeiterin Ricarda Helm

Jetzt heißt es Aufatmen bei dem Pensionär, der im Juni 2012 vom Wirtschaftsschöffengericht wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war (wir berichteten). Der Prozess und die anschließende Verurteilung hatten den Mann, der jahrelang ohne Beanstandungen seinen Dienst verrichtete, schwer mitgenommen.

Wie war es zu den Anschuldigungen gekommen? Als BWB-Mitarbeiter sollte er 2003 für die Marine vier Festrumpfschlauchboote besorgen. Nach etlichen Vorgesprächen, bei denen festgelegt wurde, welche Anforderungen die Boote erfüllen sollten, wurden die Wasserfahrzeuge von einem Kollegen des Angeklagten ausgeschrieben. Bereits hierbei seien Fehler gemacht worden, hatten Mitarbeiter des Prüfungsamtes des Bundes dem Wirtschaftsschöffengericht erklärt. Denn: Die Ausschreibung sei genau auf das favorisierte Boot zugeschnitten worden. Vier Bootshersteller gaben Angebote ab.

Die bewertete der Angeklagte dann mit einer selbst erstellten Matrix, in die er die Daten und Fakten mit ihren jeweiligen Gewichtungsfaktoren eingab. Weil er hierbei eine falsche Zahl eingetragen hatte, rutschte das von den Kampfschwimmern favorisierte Boot vom Typ Unisafe 1010 auf den ersten Platz. Die Boote wurden für insgesamt gut 1,8 Millionen geordert. Die günstigeren Boote hätten dem Fiskus 500 000 Euro eingespart.

Doch damit nicht genug: Laut Zeugenaussagen im ersten Prozess waren die Boote lediglich mit Seefunk ausgestattet. Die Aufrüstung mit Radar, Waffen und anderen bundeswehrtechnischen Anforderungen erfolgte dann über die Marine. Für den Angeklagten waren die ganzen Vorwürfe unerklärlich. Es könne sich lediglich um einen Tippfehler gehandelt haben, lautet seine Begründung.

Sein Verteidiger Michael Melchers hatte bereits vor dem Wirtschaftsschöffengericht darauf hingewiesen, dass gar kein Schaden entstanden sei, denn: Die Marine hätte das günstigere Boot nicht einsetzen können, da es nicht den Anforderungen entsprach. Das wurde in der Berufungsverhandlung bestätigt. Durch deren Leistung und Größe seien die billigeren Boote nicht für den Einsatz an vorderster Front in Krisengebieten geeignet, hatte ein Fregattenkapitän erklärt. Deswegen plädierte selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch, dem das Gericht nachkam.

Für den Angeklagten stand viel auf dem Spiel: „Neben einem Disziplinarverfahren, das für die Dauer des Strafprozesses ausgesetzt worden war, drohten ihm nicht nur die Bestrafung, sondern auch immense Schadenersatzforderungen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Hasslacher. „Nachdem sich das Landgericht mit dem diffizilen Sachverhalt auseinandergesetzt hat, dürfte alles vom Tisch sein.“ Das Urteil ist rechtskräftig.