Mainz/Berlin

Neues Mietrecht will die Vermieter stärken

Der Bund will mit seinem Entwurf zur Mietrechtsänderung die Rechte der Wohneigentümer stärken.

Anzeige

Demnach können Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Rückstand ist, selbst wenn er die Miete pünktlich gezahlt hat. Dazu soll es nicht einmal einer vorherigen Abmahnung bedürfen. Bisher war bei Nichtzahlung der Kaution schlimmstenfalls eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages möglich. Außerdem zieht die „Berliner Räumung“ in das Gesetz ein. Sie ermöglicht es, den Gerichtsvollzieher nur mit der Verweisung des Mieters aus der Wohnung zu beauftragen und Möbel und Hausrat in der Wohnung zu lassen. Das erspart Kosten. Nach einem Monat darf der Vermieter die Möbel entsorgen.