Experte: Mainz 05 war immer zahlungsfähig

Ex-Chef der Wohnbau Mainz Reiner Laub
Der Untreueprozess gegen den früheren Wohnbau-Geschäftsführer Rainer Laub steht vor dem Abschluss.   Foto: DPA

Mainz/Koblenz – Im Koblenzer Untreue-Prozess gegen Ex-Wohnbau-Geschäftsführer Rainer Laub wird am 27. März das Urteil gesprochen. Am Montag wurde Laub durch ein Finanzgutachten zu Mainz 05 weiter entlastet: Die Rückzahlung des 2003/2004 gewährten Wohnbau-Darlehens von 1,59 Millionen Euro für die Bruchweg-Haupttribüne sei nicht gefährdet gewesen.

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So sachlich-nüchterne Sätze kann man über den 1. FSV Mainz 05 wohl nur sagen, wenn man aus dem Saarland kommt. Und zudem der vom Landgericht Koblenz bestellter Gutachter im Untreue-Prozess gegen den früheren Geschäftsführer der Mainzer Wohnbau, Rainer Laub, ist. Danach war aber von einem der Hauptanklagepunkte nur noch Papierstaub übrig: Laub soll 2003 und 2004 für den Fertigbau der Haupttribüne am Bruchwegstadion leichtfertig 1,59 Millionen Euro vorgestreckt haben, ohne Rückzahlungsbedingungen schriftlich zu fixieren oder Sicherheiten zu verlangen.

In den fraglichen Jahren jedoch war Mainz 05 „zu keinem Prüftermin“ weder zahlungsunfähig noch kreditunwürdig, wie der forensische Wirtschaftsgutachter Michael Harz erklärte. Er und sein Büro hatten sich durch 32 Archivkisten mit Belegen sowie 15 Aktenordner zu dem Bauprojekt durchgewühlt. Kurz: „Mainz 05 wäre in der Lage gewesen, 1,59 Millionen Euro in etwa zehn Jahren zurückzuführen.“

Harz' Gutachten bewegte sich auf einer Linie mit den Ausführungen des Angeklagten und den Aussagen der 05-Wirtschaftsprüfer sowie des 05-Finanzvorstands Friedhelm Andres. Letzterer hatte zwar Schwierigkeiten eingeräumt, nach einer Baukostensteigerung für den Tribünenbau noch neue Bankkredite für seine Vollendung und die VIP-Tribüne zu bekommen. Andres erklärte aber unter anderem, dass Mainz 05 schon für die Lizenzvergabe ständig Liquiditätsnachweise bei der Deutschen Fußballliga erbringen musste. Im Notfall hätte der Verein auch auf einen Spieler verzichtet, um die Kreditraten zu zahlen.

Ganze zehn Minuten dauerte es, dann hatte Harz die Grundzüge des Gutachtens vorgestellt. Weder Staatsanwältin Tanja Beck noch Laubs Verteidiger Volker Hoffmann hoben danach noch den Finger, was den Vorsitzenden Richter Winfried Hetger zu einem seiner ironischen Resümees veranlasste: „An den wenigen Nachfragen sehen wir, dass das eine umfassende Begutachtung war.“ So umfassend, dass der zeitweilige Mainzer Finanzdezernent Kurt Merkator nun doch nicht mehr in den Zeugenstand muss und 05-Präsident Harald Strutz kein zweites Mal. Entsprechende Beweisanträge wurden zurückgezogen.

Das geht jetzt zwar zügig, aber trotzdem später als gedacht. Ende 2011 hatten Laub und seine Verteidiger schon fest mit einem Prozessende gerechnet. Doch kurz vor Weihnachten stellte Staatsanwältin Beck überraschend zwei neue Beweisanträge: Beim 05-Komplex sollte noch einmal nachgebohrt werden und auch in der Frage, ob die Wohnbau den Wiesbadener Architekten Sever Severain knapp 50.000 Euro für Planungsleistungen bezahlen durfte – es ging unter anderem um ein neues Bootshaus für den Mainzer Ruderverein. Severain legte als Zeuge dar, dass sich die Planungsleistungen auf ein – dann nicht realisiertes – Wohnbauprojekt mit Wohnungen auf dem Gelände des Vereins bezogen.

Das Gericht will jetzt den Sack zumachen: Die Plädoyers sind für Mittwoch und Donnerstag angesetzt.

Von unserer Redakteurin Claudia Renner