Karlsruhe

Urteil: Facebook-Funktion „Freunde finden“ belästigend

Urteil: Facebook-Funktion "Freunde finden" belästigend Foto: picture alliance

Das Onlinenetzwerk Facebook darf nicht private E-Mail-Kontakte seiner Mitglieder ungefragt zur Mitgliederwerbung nutzen. Der Versand von „Einladungs-E-Mails“ an nicht bei Facebook registrierte Menschen, mit der Bitte, dem sozialen Netzwerk beizutreten, stellt ohne deren Zustimmung eine „unzulässige belästigende Werbung“ dar, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH).

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Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftaucht. Im konkreten Fall geht es um den „Freundefinder“ von Facebook in seiner Version von 2010. Dort wurde Nutzern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen, um „Freunde“ bei Facebook zu finden. Einladungs-E-Mails gingen dabei auch an nicht bei Facebook registrierte Bekannte.

Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der „Freundefinder“ in der beanstandeten Form nicht mehr existiert. Sobald das ausformulierte Urteil vorliegt, will man es „gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten“. Die Entscheidung des BGH betrifft nicht nur Facebook, sondern alle Onlinedienste mit einer Funktion, um Bekannte auf sie hinzuweisen.

Angestrengt hatten den Rechtsstreit die Verbraucherzentralen. Sie warfen Facebook vor, mit Hilfe der Einladungs-E-Mails vor allem auf die eigenen Dienstleistungen hinzuweisen und mehr Menschen in das Netzwerk locken zu wollen. Facebook vertrat den Standpunkt, dass es nur die technische Plattform für den Aufbau eines Kommunikationsnetzwerks bietet.

Das sahen die Richter anders: „Wir sind der Meinung, dass es eine Werbung von Facebook ist, für die Facebook auch verantwortlich ist“, begründete der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats die Entscheidung. Denn das Onlinenetzwerk stellt die technische Funktion zur Verfügung, die vom Nutzer dann nur noch ausgelöst werden muss. Der private Charakter der Mail wird dabei vom Werbezweck überlagert. Der Senat kam außerdem zu dem Schluss, dass Facebook die Nutzer mit der Gestaltung des „Freundefinders“ über die Nutzung seiner Daten getäuscht hat. Aus dem Angebot unter der Frage „Sind Deine Freunde schon bei Facebook?“ wurde nicht ausreichend klar, dass es auch um Einladungen an unregistrierte Bekannte ging.

Auch heute können Nutzer eine Kontaktliste importieren lassen und auch eine Einladung an Freunde schicken, die noch nicht in dem sozialen Netzwerk sind. Zugleich weist Facebook darauf hin, dass die Liste der Kontakte, die Erinnerungen bekommen, jederzeit geprüft und verändert werden kann. Die Verbraucherschützer halten auch die neue Version für fragwürdig.