Gericht: Schwerkranke dürfen Cannabis als Medizin anbauen

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Münster (dpa) – Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil festgestellt (Az.: 13A 414/11).

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Münster – Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil festgestellt (Az.: 13A 414/11).

Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, wie Gerichtssprecher Ulrich Lau am Donnerstag sagte. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.

Bislang wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis sei aber rechtswidrig, erklärte das Gericht. „Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis“, so Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

Der Anwalt des Klägers, Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg, sieht einer Mitteilung zufolge jetzt den Gesetzgeber gefordert: „Wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht will, dass schwerkranke Patienten Cannabis zur Eigentherapie selbst anbauen dürfen, muss er im Krankenversicherungsrecht eindeutig klarstellen, dass die Krankenkassen bei entsprechend schwerkranken, sonst nicht behandelbaren Patienten die Kosten für cannabinoidhaltige Medikamente oder Medizinalhanf übernehmen müssen.“

Cannabisprodukte aus der Apotheke seien für viele Patienten unbezahlbar, sagte Grotenhermen. Durch einen legalisierten Eigenanbau eröffne sich für sie erstmals eine erschwingliche Alternative.