Flüchtling oder Migrant? Eine Frage des Völkerrechts

Flüchtling oder Migrant? Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als Migranten. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, werden als Asylbewerber bezeichnet.

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Umgangssprachlich sprechen wir bei den meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, von Flüchtlingen. Juristisch ist der Begriff enger gefasst: Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert als Flüchtling eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates aufhält, da ihr dort aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung Verfolgung droht. Niemand, der diese Voraussetzungen erfüllt, darf abgeschoben werden. Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre.