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EU billigt umstrittenes Fluggastdaten-Abkommen mit USA

Straßburg - Das umstrittene europäische Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Passagierdaten kann in den nächsten Wochen in Kraft treten. Das EU-Parlament verabschiedete am Donnerstag den Text mit deutlicher Mehrheit.

Fahnder etwa vom US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten. Der Vertrag Passenger Name Record  (PNR) verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Die Regierungen in der EU hatten entgegen Vorbehalten Deutschlands dem Abkommen bereits im Dezember 2011 zugestimmt.

Berlin hatte sich aus Sorge wegen europäischer Datenschutzbestimmungen der Stimme enthalten. Das Abkommen ersetzt eine Vereinbarung von 2007, die den Europäern in verschiedenen Punkten weniger Datenschutz bot. Gegen das Abkommen gestimmt hatte auch die Liberale Abgeordnete Sophie in't Veld, die als Berichterstatterin die Federführung bei der Behandlung des Kommissionsentwurfs im Europaparlament hatte. Das Abkommen schütze nicht die Rechte der europäischen Bürger, kritisierte sie.

Das von verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien getragene Bündnis NoPNR sprach in einem Blogbeitrag von einem "schwarzen Tag für Grundrechte". Das Fluggastdatenabkommen widerspreche der Charta der Grundrechte sowie der Europäischen Menschrechtskonvention.

Jan Albrecht, Innenexperte der Grünen im Europäischen Parlament, kritisierte das Abkommen umgehend als unverhältnismäßig nannte die Entscheidung einen "weiteren Schritt in den Überwachungsstaat". Die Daten aller Flugreisen würden noch immer für bis zu 15 Jahre gespeichert, obwohl Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für grundrechtswidrig erklärt haben. Die bessere Alternative sei, die Kooperation von Polizeibehörden im Verdachtsfall auszubauen.

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