Das Konklave

1 Die Versammlung der Kardinäle beginnt 15 bis 20 Tage nach dem Tod oder – wie jetzt – dem Rücktritt des Papstes. Seit 1878 findet die Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle statt.

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2 Papst Benedikt XVI. bestimmte im Jahr 2007, dass künftig immer eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Bis dahin galt eine von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war.

3 Generell gibt es am Nachmittag des ersten Konklave-Tages eine Wahl, an allen anderen Tagen werden vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen – also vier Wahlen am Tag – durchgeführt. 4 Wahlberechtigt sind alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die vor dem Beginn des Papstrücktritts ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. Passiv wahlberechtigt ist jeder männliche Katholik.