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Ein Datenschutz mit eklatanten Lücken

Das Urteil aus Luxemburg ist ein Meilenstein für den Datenschutz, der jedoch nichts bringt. Denn die Kritik der EU-Richter geht keineswegs an die Adresse derer, die persönliche Informationen sammeln, sie sortieren, speichern, daraus gezielte Werbung machen oder sie sonst wie weiterverkaufen.

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Die Juristen des EuGH haben sich auf jene Sicherheitslücken eingeschossen, durch die amerikanische Fahndungsbehörden an der Datensammelwut von Facebook, Google, Amazon und Co. genüsslich teilhaben. Dass dies auf der Grundlage amerikanischer Gesetze geschieht und somit dort legal ist, mag schon sein. Doch es geht um die persönlichen Angaben europäischer Bürger ...