Wiesbaden

Wolf-Prozess: Erneut Befangenheitsantrag abgelehnt

Prozess gegen Entführer Wolf
Der Schwerkriminelle Thomas Wolf (r) beim Prozess in Wiesbaden. Foto: DPA (Archiv)

Keine Zweifel an Unparteilichkeit: Im Prozess gegen den Schwerverbrecher Thomas Wolf (58) hat das Landgericht Wiesbaden einen weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt.

Anzeige

Wiesbaden – Im Prozess gegen den Schwerverbrecher Thomas Wolf (58) hat das Landgericht Wiesbaden einen weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt.

Es gebe keinen Grund, der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der mit dem Verfahren befassten Kammer zu misstrauen, hieß es am Dienstag in der Begründung. Die Verteidigung hatte vor drei Wochen zum wiederholten Mal die Verhandlungsfähigkeit Wolfs infrage gestellt. Die Menschenwürde des Angeklagten werde verletzt, hatten die Anwälte kritisiert.

Wolf ist in Wiesbaden wegen zwei Banküberfällen und der Entführung einer Bankiersgattin angeklagt. Er hat die Taten bereits gestanden. Der Prozess soll nach einer vierwöchigen Sommerpause am 3. August fortgesetzt werden. dpa