Wein-Presse: Strenge Richtlinien für den "reinen" Wein
Alexander Kohnen über koscheren Umgang auf der Rebfläche und im Keller
Die Tradition, koscheren Wein zu bereiten, lässt sich bis in die biblischen Zeiten zurückverfolgen. Aber koscherer Wein kommt nicht nur aus dem Heiligen Land, sondern wird heutzutage nach seinen religiösen Gesetzen quasi auf der ganzen Welt produziert - bei uns in Deutschland vor allem im Anbaugebiet Rheinhessen.
Die Ursprünge koscherer Lebensweise sind auf das Klima zurückzuführen. Menschen, die in wärmeren Gegenden zu Hause waren, litten oft an Vergiftungen. Da durch die hohen Temperaturen und die hohe Luftfeuchtigkeit Lebensmittel oft sehr schnell verdarben, wurden Maßnahmen getroffen, um die Speisen "rein" beziehungsweise "koscher" zu machen. Die Regelungen dazu waren anfänglich nicht an eine Religion gebunden, später wurden sie jedoch vom Judentum und dem Islam in deren Heilige Schriften integriert. So war wohl am besten gewährleistet, dass die Bestimmungen eingehalten wurden.
Der koschere 2006er Schenkel Riesling zeigt sich in einem Zitronengelb und mit leichtem Kohlensäurespiel. Das verleiht dem Wein wunderbare Frische und Jugendlichkeit. Steinobst wie Aprikose und Pfirsich ist zu riechen und zu schmecken. Der Wein ist über Lehmann & Co. unter Tel. 06152/642 93 für 7,70 Euro zu bestellen.
Für die Herstellung von koscherem Wein gibt es besonders strenge Richtlinien. So muss der Weinberg mindestens vier Jahre alt sein. In der Rebfläche dürfen keine zusätzlichen Pflanzen angebaut werden, das heißt: Jegliche Formen von Mischkulturen sind verboten. Damit sich die Reben organisch regenerieren, werden im siebten Jahr - dem Schabbatjahr - keine Trauben geerntet. Jeweils zwei Monate vor der Traubenlese darf in dem Weinberg nicht mehr organisch gedüngt werden.
Alle Gerätschaften, die für die Ernte, zur Herstellung oder zur Lagerung des Weines gebraucht werden, müssen unter der Aufsicht eines Rabbis sehr gründlich gereinigt werden. Enzyme und Bakterien dürfen keinesfalls zugefügt werden, nur die an der Traube natürlich vorkommenden Wildhefen dürfen die Fermentation in Gang bringen. Zur sogenannten Schönung ist einzig und allein das Tonmineral Bentonit erlaubt, und für die anschließende Filtration sind ausschließlich Papierfilter zulässig. Weinflaschen dürfen nicht mehrmals gefüllt werden. Eine weitere Regel besagt, dass ein Prozent des erzeugten Weins zugunsten der Armen abgegeben werden soll.









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