In einem Ort der VG Birkenfeld gibt's Streit um krähende Hähne

Hähne der Rasse "Bergische Schlotterkämme" sorgen in einem Ort der Verbandsgemeinde Birkenfeld für Streit.
Hähne der Rasse "Bergische Schlotterkämme" sorgen in einem Ort der Verbandsgemeinde Birkenfeld für Streit. Foto: picture-alliance/ dpa

Verbandsgemeinde Birkenfeld – In einem Ort in der Verbandsgemeinde Birkenfeld droht ein Streit um krähende Hähne zu eskalieren. Eine Familie fühlt sich durch die Bergischen Schlotterkämme der Nachbarn massiv gestört. Auf deren Grundstück tummeln sich eine Vielzahl von Tieren, darunter neben Schafen und Hunden auch die Hähne.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld – Wird ein Richter die in Fachkreisen als Schreihälse bekannten Schlotterkamm-Hähne zum Schweigen bringen? Hat die Federvieh-Idylle am Rande eines Dörfchen in der Verbandsgemeine Birkenfelds überhaupt ein Chance, unbeschadet den Nachbarschaftskonflikt zu überstehen? Fragen, die derzeit heftig auf der Internet-Plattform „Wer kennt wen?“ diskutiert werden.

Eine junge Hobbyzüchterin hatte um Hilfe gebeten. Seit mehr als 13 Jahren hält sie auf dem 5000 Quadratmeter großen Grundstück hinter ihrem Elternhaus allerlei Haustiere: Da fressen zwei Pferde ihr Gnadenbrot, grasen zwei Schafe, stolzieren asiatische Laufenten und deutsche Hausgänse über die Wiese, scharren von Anfang an aber auch Hühner. Irgendwann stieß die junge Frau im Internet auf die vom Aussterben bedrohte Rasse der Bergischen Schlotterkämme und war begeistert. Nach gut fünf Jahren haben sich mittlerweile die ersten Erfolge bei Zuchtschauen eingestellt. Doch dann meldeten sich die Nachbarn – ein älteres Ehepaar, mit dem die Familie bislang fast schon freundschaftlichen Kontakt pflegte – zu Wort. Sie fühlen sich durch den Lärm, den insbesondere die Schlotterkamm-Hähne verursachen, über die Maßen in ihrer Ruhe gestört.

Sie hätten grundsätzlich gar nichts gegen Tiere, aber speziell die Lärmbelästigung durch das auch zu nächtlicher Stunde krähende Federvieh sei nicht mehr zu ertragen, sagen die Betroffenen. Das gehe so weit, dass er die penetranten Laute inzwischen selbst beim Auto fahren im Ohr habe, berichtet der Hausherr. Der Anwalt, den das Ehepaar zu Rate gezogen hat, hat sich kundig gemacht, weiß, dass sich die Hähne dieser auf der Roten Liste der Haustierrassen stehenden Art durch willkürliches und besonders lautes Kikeriki auszeichnen.

Als seinerzeit der Konflikt ausbrach, habe sie wie im Vorfeld einer Zuchtschau üblich vielleicht ein paar Tiere mehr gehalten, räumt die Züchterin ein. Inzwischen sei der Federviehbestand insgesamt von ehemals 100 auf 70 geschrumpft. Auch drei von vormals fünf Schreihälsen wanderten zwischenzeitlich in den Kochtopf. Für die beiden anderen will der Vater der Jungzüchterin einen schallsicheren Stall bauen, sobald der Winter vorbei ist. Aber ganz ohne Hähne sei Hühnerzucht nun einmal nicht möglich, regt er sich über den jüngsten Schlichtungsvorschlag auf. „Alle abschlachten, dann ist Ruh'“ – habe der Schiedsmann geraten, den die beiden Kontrahenten bereits aufgesucht haben.

Dass Hühnerhaltung auch auf dem Dorf seine Grenzen hat, erfuhr die Hobbyzüchterin nicht zuletzt aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite. Auch wenn es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Gegend handelt, stelle das Krähen von im nachbarlichen Wohnbereich gehaltenen Hähnen wegen der typischen Besonderheiten dieser Geräuschentwicklung eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks dar, zitiert er einen der gängigen juristischen Kommentare. Auch deutet er an, dass Lärm jeglicher Art anerkanntermaßen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könne.

„Lärmbelästigung durchs Federvieh ist eher die Ausnahme, weitaus mehr Probleme machen uns Hunde“ – sagt Wolfgang Wollmerstädt, im Fachbereich Bürgerservice der Verbandsgemeindeverwaltung für Öffentliche Ordnung zuständig. Die Rechtslage ist aus seiner Sicht keineswegs eindeutig: Hühnerhaltung in einer kleinen ländlichen Gemeinde sei wohl anders zu betrachten als Hühnerhaltung in einem großstädtischen Hinterhof. Der geschilderte Konflikt ist für den VG-Sachbearbeiter ohnehin eher ein Fall von Nachbarschaftsstreit. Da bleibe nur der Gang zum Schiedsmann, und wenn der keinen Erfolg zeige, die Klage vor Gericht. Die VG-Verwaltung könne lediglich prüfen, ob so eine Hühnerzucht beispielsweise bestehendem Baurecht oder den Bestimmungen des Tierschutzes widerspreche – „beides trifft unseres Erachtens auf den genannten Fall nicht zu“.