St. Goar

Amtsgericht: Eiermann darf nicht mehr hupen

Eiermann Andreas Schillbach nimmts gelassen: Er schwingt ab sofort nur noch die Schelle, um Kunden anzulocken.
Eiermann Andreas Schillbach nimmts gelassen: Er schwingt ab sofort nur noch die Schelle, um Kunden anzulocken. Foto: Maximilian Eckhardt

„Klingelingeling, klingelingeling, hier kommt der Eiermann.“ Den bekannten Karnevalsschlager muss Andreas Schillbach ab sofort beherzigen, wenn er die Kommunen am Mittelrhein anfährt. Künftig schwingt der Eiermann wieder die gute alte Handschelle – so wie es einst üblich war.

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Er hat auch keine andere Wahl: Schließlich hat das Amtsgericht St. Goar dem Eierlieferanten aus Frücht (Rhein-Lahn-Kreis) empfohlen, nicht mehr mit der elektronischen Hupe seines Kleintransporters die Kunden auf sich aufmerksam zu machen. „Laut Straßenverkehrsverkehrsordnung ist das Hupen nur im Notfall erlaubt“, erklärte Richter Klaus Behrendt, der Direktor des Amtsgerichts. Ansonsten begehe er eine Ordnungswidrigkeit.

Somit schied das aus für den 30-Jährigen – zur Freude eines Rentners aus St. Goarshausen. Denn der hatte sich im morgendlichen Schlaf gestört gefühlt und den Eiermann kurzerhand verklagt. „Sein Gehupe ist zu laut“, gab der Kläger vor Gericht an. Alle zwei Wochen rollte der Eiermann zwischen 8.15 und 8.30 Uhr in St. Goarshausen an und betätigte für zwei Sekunden seine Hupe. „Nur zwei Sekunden? Warum sitzen wir hier überhaupt. Ich halte das für schikanös“, zeigte sich die Anwältin des Eiermanns in Richtung des Klägers verärgert.

Doch in dem Gütetermin war schnell eine Lösung gefunden: Der Eiermann versicherte, künftig nur noch mit der goldenen Schelle zu klingeln. Im Gegenzug zog der Rentner die Klage zurück. Allerdings muss er die Kosten für den Rechtsstreit tragen – und dafür hätte er ne Menge Eier kaufen können.