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Mainz

Auch Häftlinge dürfen ihre Kreuzchen machen – per Brief

Auch "Knackis" sind wahlberechtigt: Wenn sie nicht im offenen Vollzug sind oder Ausgang haben, sind sie auf die Briefwahl angewiesen.
Foto: dpa
Auch "Knackis" sind wahlberechtigt: Wenn sie nicht im offenen Vollzug sind oder Ausgang haben, sind sie auf die Briefwahl angewiesen. Foto: dpa

Urnengang trotz Desorientierung, Verwirrtheit oder schwerem Gewaltverbrechen? Wie wird in Seniorenheimen, der Psychiatrie oder im Gefängnis gewählt? Und dürfen die Menschen dort überhaupt ihre Stimme abgeben? Unsere Reporter Giovanna Marasco und Jochen Dietz haben sich umgehört und erstaunliches herausgefunden.

Lesezeit: 3 Minuten
Mainz - Urnengang trotz Desorientierung und Verwirrtheit? Sensibel und von Fall zu Fall unterschiedlich gehen die Mainzer Senioreneinrichtungen mit demenzkranken Wahlberechtigten um. "Wer bettlägerig ist und unter Demenz im Endstadium leidet, kann halt leider nicht wählen", sagt Tamara Specht, Leiterin des AWO-Seniorenzentrums Ursel-Distelhut-Haus in Mombach. Ansonsten würden auch an Demenz Erkrankte ...