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Erfurt

Konsequentes Urteil: Kirche sollte in ihren Räumen entscheiden dürfen

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war heikel. Sollte eine kirchliche Einrichtung einer gläubigen Frau das Tragen eines Symbols ihrer Religion verbieten dürfen? Die Erfurter Richter haben nun klargestellt: Sie darf. Das Gericht hat klug und konsequent geurteilt.

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In der Praxis sollten die kirchlichen Träger aber weiter mit Fingerspitzengefühl und jeweils im Einzelfall entscheiden. In vielen kirchlichen Einrichtungen funktioniert die Zusammenarbeit mit muslimischen und christlichen Mitarbeitern reibungslos - mit und ohne Kopftuch. Deshalb sollte das Urteil auch nicht als grundsätzliches Kopftuchverbot in allen kirchlichen Einrichtungen verstanden werden. Für ...