Jagen mit Fallen

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) hat rund 18 000 Mitglieder. Er ist eine anerkannte Naturschutzorganisation. Präsident ist Kurt Alexander Michael.

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Berechtigt zur Fangjagd sind im Land Jäger, die nach dem 1. April 1996 den Jagdschein gemacht haben, weil sie seitdem zur Prüfung gehört. Alle anderen Jäger müssen einen eintägigen LJV-Lehrgang absolvieren.

Fallentypen für die Fangjagd gibt es einige. Der LJV nutzt im Lehrrevier verschiedene Lebendfangfallen. Totschlagfallen unterliegen noch strengeren Vorschriften. Sie müssen unter anderem so gesichert sein, dass sich kein Mensch verletzen kann. Außerdem müssen sie das Tier sofort töten.