Fragen und Antworten


Was ist der AboAusweis?

Der AboAusweis ist der Vorteilsausweis exklusiv für Abonnenten der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben. Ausgenommen alle Kurzzeitabonnements.

 

Wo kann ich den AboAusweis überall einsetzen?

Sie können den Ausweis bei allen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen des AboAusweises im Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben, also im nördlichen Rheinland-Pfalz einsetzen. Alle Informationen und aktuelle Angebote rund um den AboAusweis erhalten Sie immer mittwochs auf der RZ-Leben-Seite und auf dieser Homepage unter Aktionen und Events.

 
Wer bekommt den AboAusweis?
Der AboAusweis wird an alle Vollabonnenten mit einer Laufzeit von länger als drei Monaten ausgegeben. Kurzzeitabonnenten bekommen keinen AboAusweis.

Werden die bisherigen Karten ausgetauscht?
Ja, wir haben unseren rund 190.000 Abonnenten den neuen AboAusweis am 6. Dezember 2011 durch eine personalisierte Zustellung zukommen lassen. Dieser Ausweis ist dann im Rahmen der Aktionen für das Jahr 2012 gültig.

Wie bekommen Neuabonnenten den AboAusweis?
Alle Neuabonnenten erhalten zukünftig mit Ihrer Abobestätigung des Abonnements den AboAusweis mit der Post. 

 

Muss ich den AboAusweis aktivieren?
Der AboAusweis muss nicht aktiviert werden, und ist sofort nach Erhalt bei allen Aktionen einsetzbar.

Wo kann ich eine Ersatzkarte bzw. Partnerkarte bestellen?
Die Bestellung von Ersatz- und Partnerkarten erfolgt über die AboAusweis-Hotline: 0261-98362000. Die erste und zweite Nachbestellung ist kostenlos, ab der dritten Nachbestellung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro. 

 Was bedeutet Aktionspartnerschaft?
Es gibt keine Partnerschaften mehr mit einem dauerhaften Rabatt. Viele Rückmeldungen der Marktpartner zeigen uns, dass es für alle Beteiligten mehr Vorteile bringen kann, zukünftig in einem begrenzten Zeitraum mit einem höheren Rabatt zu kooperieren.

Wie komme in dem Aktionszeitraum an den Nachlass?
Das Vorzeigen des Ausweises genügt, und der gewährte Rabatt wird direkt bei der vereinbarten Aktion fällig, und vom Aktionspartner abgezogen.

Wie erfahre ich von den aktuellen Aktionen?
Alle aktuellen Aktionen werden immer mittwochs auf der RZ-Leben-Seite in der Gesamtausgabe der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben veröffentlicht. Informationen zum Abo-Ausweis finden Sie auch hier unter Aktionen und Events.

 

Kann ich mit dem AboAusweis bezahlen?
Nein, der AboAusweis ist kein Zahlungsmittel. Er dient nur zur Legitimierung der Rabattberechtigung. Beim Einkauf zahlen Sie Ihre Ware nach wie vor bar oder mit der EC-Karte.

 

Bleibt der AboAusweis auch gültig, wenn ich mein Abo kündige?
Nein. Der AboAusweis verliert mit dem Ende der Abo-Laufzeit seine Gültigkeit. Wir bitten Sie, uns den AboAusweis nach Beendigung Ihres Abonnements an folgende Adresse zurück zu senden: Mittelrhein-Verlag GmbH, Marketing, August-Horch-Straße 28, 56070 Koblenz.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice-Center unter Telefon 0261-98362000 zur Verfügung.

Leserbefragung

Zeitungspaten

Wir möchten vielen Schülerinnen und Schülern in unserer Region die Möglichkeit geben, Zugang zu Wissen und Bildung zu erlangen und haben deshalb unser neues Projekt „rz-Zeitungspaten“ ins Leben gerufen. >>

Wie wird die Zeitung gemacht?

Besuchen Sie unseren Verlag in Koblenz. Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und schauen Sie, wie unsere Zeitung tagesaktuell produziert wird. Anmeldung und Termine erfahren Sie bei unserem Service-Center unter der Telefonnummer 0261/9836-2000.

Haben Sie Fragen?

Unser Ser­vice-Te­le­fon er­rei­chen Sie te­le­fo­nisch unter 0261/9836-2000 (mon­tags bis frei­tags 6 bis 20 Uhr, sams­tags von 6 bis 14 Uhr).